Individualbegleitung in Kitas
Kinder mit speziellen Bedürfnissen können beim Besuch einer Kindertagesstätte ebenfalls zusätzliche Betreuung durch eine Begleitperson benötigen. Anders als im schulischen Umfeld, werden die Begleiter nicht als Schulbegleiter bezeichnet, sondern der Begriff Individualbegleiter wird vermehrt verwendet.
Die Hauptaufgabe der Begleitpersonen besteht darin, die Teilhabe der Kinder in der jeweiligen Einrichtung zu fördern. Sie helfen den Kindern bei alltäglichen Aufgaben, übernehmen pflegerische Tätigkeiten und unterstützen sie bei der Orientierung im Alltag während ihres Aufenthalts in der Kita.
Das Ziel der Individualbegleitung ist es, dass Ihr Kind am regulären Kita-Alltag teilnehmen kann und dass die Inklusionsmaßnahmen mit der Zeit möglichst minimiert oder sogar überflüssig werden.
Das Amt legt individuell fest, wie lange und in welchen Bereichen jedes Kind Unterstützung benötigt. Die Qualifikation der Begleitperson wird entsprechend den Bedürfnissen des Kindes festgelegt.